Kompetente Vertretung bei Verhinderung oder Urlaub?

Als pflegender Angehöriger hat man eine enorme und verantwortungsvolle Aufgabe zu erbringen. Doch auch in dieser Funktion benötigt der Mensch eine Auszeit und fachliche Unterstützung. Hierfür übernimmt die Pflegekasse die Kosten der notwendigen Ersatzpflege in einem erheblichen Maße.

  • Vertretung des pflegenden Angehörigen während dessen persönlicher Verhinderung (z. B. Frisörbesuch, Arztbesuch, Hobbies, etc.)
  • Vertretung des pflegenden Angehörigen während dessen Urlaubes
  • Vertretung des pflegenden Angehörigen während krankheitsbedingter Verhinderung
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